Seit Anfang 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz (VerpackG) regelt seither die Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwertung von Verpackungen. Zudem legt es fest, dass sich Inverkehrbringer und Hersteller von Verpackungen auch an deren Entsorgung beteiligen müssen.
Ab dem 01.07.2022 wurde das Verpackungsgesetz erweitert. Nun gilt: Jede Serviceverpackung, die erstmals in den Verkehr gebracht wird, bevor sie dann den Endverbraucher erreicht, muss bei der Zentralen Stelle des Verpackungsregister registriert und über einen Entsorger lizensiert werden.
Um die Abwicklung für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns entschieden, ab dem 01.09.2022 ausschließlich lizensierte Ware zu verkaufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich nur noch im Verpackungsregister registrieren müssen.
Ein Erklärvideo über die Änderungen, welche in Kraft getreten sind finden Sie hier. Mehr Informationen finden Sie auch auf dem rechten orangen Button.
Wie und Wo müssen Sie sich registrieren
Als Kirschnickkunde registrieren Sie sich ganz einfach und leicht im Verpackungsregister LUCID und bestätigen dort den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackung. Wichtig dabei ist, dass Sie bei den Angaben der Verpackungsart in der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ auswählen.