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Aktuelle Infos

Neuregelung Des Verpackungsgesetzes

Seit Anfang 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz (VerpackG) regelt seither die Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwertung von Verpackungen. Zudem legt es fest, dass sich Inverkehrbringer und Hersteller von Verpackungen auch an deren Entsorgung beteiligen müssen.

 

Ab dem 01.07.2022 wurde das Verpackungsgesetz erweitert. Nun gilt: Jede Serviceverpackung, die erstmals in den Verkehr gebracht wird, bevor sie dann den Endverbraucher erreicht, muss bei der Zentralen Stelle des Verpackungsregister registriert und über einen Entsorger lizensiert werden. 

 

Um die Abwicklung für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns entschieden, ab dem 01.09.2022 ausschließlich lizensierte Ware zu verkaufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich nur noch im Verpackungsregister registrieren müssen.

 

Ein Erklärvideo über die Änderungen, welche in Kraft getreten sind finden Sie hier. Mehr Informationen finden Sie auch auf dem rechten orangen Button.

Wie und Wo müssen Sie sich registrieren

Als Kirschnickkunde registrieren Sie sich ganz einfach und leicht im Verpackungsregister LUCID und bestätigen dort den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackung. Wichtig dabei ist, dass Sie bei den Angaben der Verpackungsart in der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ auswählen. 

 

Den Rest übernehmen wir für Sie!

 

Hier können Sie sich registrieren.

Infoschreiben zur
Frachtkostenpauschale

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Verehrte Kundinnen und Kunden,

zu den Folgen der COVID-19-Pandemie gehören auch die weltweite 

Verknappung der Rohwarenverfügbarkeit und ein damit einhergehender 

starker Preisanstieg. Dazu kommen rapide ansteigende Kosten in den 

Bereichen Energie (Strom), Öl, Verpackungsmaterial und Transport (Kraftstoff), sowie unvorhersehbare Marktturbulenzen durch den Krieg 

in der Ukraine.

Gerade unsere Branche benötigt sehr viel Energie für Kühlung und Transport der Ware. Um diese Kosten für Sie transparent darzustellen, berechnen wir seit dem 1.1.2022 eine Frachtkostenpauschale. Bei längerfristigen Preisveränderungen werden wir die Pauschale nach oben oder unten anpassen. 


Wir weisen des Weiteren vorsorglich darauf hin, dass derzeit gegebene 

Preis- und Mengenzusagen, sowie bereits erteilte Sonderpreise kurzfristig ihre Gültigkeit verlieren können.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an unseren Verkauf.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Treue zu unserem Unternehmen.

Ergolding, im Januar 2022

 

  • Frachtkostenpauschaule ab 1.01.2022     1,95 € je Lieferung
  • Frachtkostenpauschaule ab 1.04.2022     5,95 € je Lieferung