Hinweisgeberschutzgesetz

Wozu das Hinweisgeberschutzgesetz dient:

 

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (kurz: HinSchG) verpflichtet Unternehmen und auch öffentliche Stellen zum Schutz der Hinweisgebern. Ebenso erleichtert es die Meldung von Missständen.

Wer kann ein Hinweisgeber sein? Dies kann jede natürliche Person sein, die im Besitz von Informationen über rechtswidrige Handlungen oder Verstöße einer juristischen Person ist und diese Informationen an externe/interne Meldestellen weitergibt. Die Aufdeckung und auch Bekämpfung von Missständen, wie Betrug, Korruption oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften kann somit unterstützt werden.


Welche Unternehmen können von diesem Gesetz betroffen sein?


Seit dem 02. Juli 2023 sind all die Unternehmen dazu verpflichtet, die mehr als 250 Beschäftigte haben sowie öffentliche und kirchliche Stellen, bei denen mehr als 50 Menschen beschäftigt sind, einen Hinweisgeberschutz in einem geschützten Rahmen für die Betroffenen zu ermöglichen. Ab 50 Beschäftigten müssen Unternehmen seit dem 17. Dezember 2023 ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen.


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